Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Das Baurekursgericht

Das Baurekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht und überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz die Erteilung und Verweigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden sowie die sonstigen planungs- und baurechtlichen, natur- und heimatschutzrechtlichen und grösstenteils auch umweltschutzrechtlichen Anordnungen der Gemeinden.

Zudem beurteilt es Entscheide von kantonalen Verwaltungsbehörden, soweit diese das Bau- und Umweltschutzrecht betreffen.

Schliesslich ist das Baurekursgericht erste kantonale Rechtsmittelinstanz u.a. bei Streitigkeiten betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), bei Streitigkeiten im Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen und bei landwirtschaftlichen Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz.

Das Baurekursgericht erledigt pro Jahr durchschnittlich rund 800 Rekursverfahren. In knapp der Hälfte der Streitfälle ergeht ein materielles Urteil. In den übrigen Fällen wird die Streitsache formell erledigt; dies oft aufgrund einer im Rahmen eines Augenscheins erzielten Einigung zwischen den Parteien. Im Verhältnis zur Gesamterledigungszahl werden gemäss langjährigem Durchschnitt rund 25 % der Rekurse vollständig oder teilweise gutgeheissen.

Das Baurekursgericht ist in seiner rechtsprecherischen Tätigkeit unabhängig. Es ist administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt.

Fristen BRG Weihnachten/Neujahr 2024/2025

Das Bauerkursgericht bleibt vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Die Rekursfristen stehen nicht still. Das Merkblatt gibt Auskunft über die Ansetzung der Fristen über Weihnachten/Neujahr. Mehr

Rechenschaftsbericht des Baurekursgerichts für das Jahr 2023

Das Baurekursgericht blickt auf ein erfolgreiches, aber erneut herausforderndes Geschäftsjahr zurück. Die Anzahl der neu eingegangenen Rekurse sank im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht von 1'012 auf 982 Eingänge. Erledigt wurden rekordhohe 1'015 Rekursverfahren. Mehr

Neue Telefonnummern

Die Telefonnummern des Baurekursgerichts haben mit der Umstellung der kantonalen Verwaltung auf den digitalen Arbeitsplatz geändert. Mehr

Plenarbeschlüsse vom 29. Juni 2023 und 2. Oktober 2023

Das Baurekursgericht hat sich für die erste Hälfte der Amtsdauer 2023-2029 neu konstituiert. Mehr

Telefonzeiten (Hauptrufnummer)

Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

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Verfahren

Informationen zum Ablauf des Rekursverfahrens und zum Rechtsmittelweg im Planungs-, Bau und Umweltschutzrecht. Mehr

Rechtsprechung BRG/BRK

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich publiziert auf seiner Website regelmässig Urteile von allgemeinem Interesse. Mehr