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Das Baurekursgericht
Das Baurekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht und überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz die Erteilung und Verweigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden sowie die sonstigen planungs- und baurechtlichen, natur- und heimatschutzrechtlichen und grösstenteils auch umweltschutzrechtlichen Anordnungen der Gemeinden.
Zudem beurteilt es Entscheide von kantonalen Verwaltungsbehörden, soweit diese das Bau- und Umweltschutzrecht betreffen.
Schliesslich ist das Baurekursgericht erste kantonale Rechtsmittelinstanz u.a. bei Streitigkeiten betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), bei Streitigkeiten im Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen und bei landwirtschaftlichen Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz.
Das Baurekursgericht erledigt pro Jahr durchschnittlich rund 800 Rekursverfahren. In knapp der Hälfte der Streitfälle ergeht ein materielles Urteil. In den übrigen Fällen wird die Streitsache formell erledigt; dies oft aufgrund einer im Rahmen eines Augenscheins erzielten Einigung zwischen den Parteien. Im Verhältnis zur Gesamterledigungszahl werden gemäss langjährigem Durchschnitt rund 25 % der Rekurse vollständig oder teilweise gutgeheissen.
Das Baurekursgericht ist in seiner rechtsprecherischen Tätigkeit unabhängig. Es ist administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt.