01. Juli 2020
Der Regierungsrat hat am 17. Juni 2020 beschlossen, dass die coronabedingt auf 120 Tage verlängerten Zahlungsfristen ab 1. Juli 2020 wieder auf 30 Tage herabzusetzen sind (RRB 2020-0619).
Forderungen des Baurekursgerichts auf Grundlage von Entscheiden, die am 1. Juli 2020 oder später rechtskräftig werden, werden demnach wieder mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt. Mehr