Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Kontakt

Telefon

Hauptnummer

043 257 39 39

Telefonzeiten (Hauptrufnummer)

Montag - Freitag

09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Postadresse

Baurekursgericht des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich

E-Mail

Während elektronische Eingaben im verwaltungsrechtlichen Verfahren des Bundes seit einiger Zeit zulässig sind, fehlt dafür im Kanton Zürich noch eine entsprechende allgemeingültige gesetzliche Regelung.

Rekurseingaben per E-Mail sind deshalb unzulässig und werden vom Baurekursgericht nicht entgegengenommen.

Zulässig auf elektronischem Weg sind ausschliesslich allgemeine Anfragen bei den einzelnen Abteilungen sowie beim Rechnungssekretariat.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen geht aus der Kantonskarte mit den Gerichtskreisen hervor.

Fragen zum Rekursverfahren

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rekursverfahren finden Sie unter Häufig gestellte Verfahrensfragen.

Akteneinsicht

Akteneinsicht oder sonstwie persönliches Erscheinen ist nur nach Voranmeldung beim entsprechenden Abteilungssekretariat möglich. Die Anmeldung sollte möglichst bis spätestens am Vortag der geplanten Akteneinsicht stattfinden.

Medienanfragen

Anfragen für Presse, Rundfunk etc. stellen Sie bitte an die hierfür zuständige Kanzleichefin Frau RAin lic. iur. Martina Hemerka Bonetti.