Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Ablauf des Rekursverfahrens

Erfassung des Rekurses
(u.a. Prüfen der Eintretensvoraussetzungen)
Vernehmlassungsverfahren / Schriftenwechsel
(v.a. Einholung der Stellungnahmen der Rekursgegner)
Sachverhaltsuntersuchung
(falls notwendig: Augenschein, Amtsbericht, Gutachten)
Sitzung
(Beratung des Urteilsantrags und Fällung des Urteils)
Ausfertigung und Versand des Urteils an die Parteien